Die Ein den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.
Als Gehör bezeichnet man
- allgemein Beachtung, Zuhören, "Gehör verschaffen"
- eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung
- in der Physiologie die Gesam, Hörnerv und Hörzen im Gehirn
- in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden; siehe Rechtliches Gehör
- in der Musik eine besondere musikalische Begabung; siehe absolutes Gehör und Tonhöhengedächtnis
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Sprachen
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